Die Gestaltungsberatung stellt sicherlich einen ganz wesentlichen Bereich der Steuerberatung dar. Ziel der Gestaltungsberatung ist es, Ihre Vorhaben unter Einbeziehung aller steuerlichen und außersteuerlichen Aspekte zu optimieren. Ob dabei die Minimierung Ihrer persönlichen Steuerbelastung oder aber andere Fragestellungen, wie z.B. die Beschränkung der persönlichen Haftung, im Mittelpunkt stehen, entscheiden Sie in einem ausführlichen Gespräch.
Sollten Planungen insbesondere auf folgenden Gebieten anstehen, nehmen Sie bitte vorab Kontakt mit uns auf:
- Unternehmensnachfolge, Unternehmensverkauf
- Gestaltung der vorweggenommenen Erbfolge
- Entscheidungen zur Rechtsformwahl
- Immobilienkauf / -verkauf
- private und betriebliche Altersversorgung
Die Abwehrberatung beginnt durch unsere Mitwirkung bei steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Prüfungen. Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche übernehmen wir für Sie die Führung von Rechtsbehelfen bei den Finanzämtern und vertreten Sie im finanzgerichtlichen Verfahren.