Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt aufgrund der von uns erstellten Buchführung oder aufgrund der von dem Unternehmen erstellten Buchführung.
Folgende Erstellungsarten sind zu unterscheiden:
Einfache Erstellung von Jahresabschlüssen mit kurzen Erläuterungen. Diese Abschlüsse werden bei kleinen Handwerks- und Handelsbetrieben von den Banken akzeptiert.
Erstellung von Jahresabschlüssen mit Plausibilitätsbeurteilungen. Der Jahresabschluss wird durch umfangreiche Erläuterungen ergänzt. Diese Abschlusserstellung wird in der Regel von den Banken gefordert.
Wenn ein Jahresabschluss von einem vereidigten Buchprüfer oder von einem Wirtschaftsprüfer geprüft wird, muss die Erstellung des Jahresabschlusses von der Gesellschaft selbst erledigt werden oder von einem vereidigtem Buchprüfer/Steuerberater.
Aufgrund langjähriger Prüfungstätigkeit sind wir in der Lage, zu Prüfungszwecken einen Jahresabschluss als Grundlage für die Wirtschaftsprüfung zu erstellen. Dabei können für die Prüfung weitreichende Vorbereitungsarbeiten erledigt werden. Hierdurch lassen sich Unklarheiten mit dem Prüfer im Vorfeld beseitigen.