Der Bund der Steuerzahler hat ermittelt, dass jährlich Millionenbeträge an den Fiskus verschenkt werden, weil keine Steuererklärungen abgegeben werden. Darum prüfen Sie, ob Sie durch die Abgabe einer Steuererklärung auch eine Steuererstattung erhalten.
Ihre Steuererklärung über uns hat folgende Vorteile:
- Die Steuerberatergebühren, die Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben sind, sind weiterhin steuerlich absetzbar.
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Schnelle und professionelle Erledigung Ihrer Steuererklärung.
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Überprüfung der Berücksichtigung möglicher Steuersparmöglichkeiten.
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Ausführliche Berechnung Ihrer Steuererstattung und Steuersätze.
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Automatische Fristverlängerung vom 31.05. bis zum 31.12.
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Prüfung der Steuerbescheide (lt. Bund der Steuerzahler: "Jeder dritte Steuerbescheid ist falsch!").
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Einspruch gegen fehlerhafte Steuerbescheide.
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Umfassende Beratung und Mandantenbriefe mit Steuertipps.
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Persönliche Beratungstermine, auf Wunsch auch bei Ihnen.
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Bundesweite Beratung.
Machen Sie sich's dieses Jahr leicht mit Ihrer Steuererklärung:
Warum, sollen Sie sich mit Steuerformularen oder Steuerprogrammen herum plagen. Ihre Investition wird sich garantiert lohnen, da ein Steuerberater grundsätzlich eine höhere Steuererstattung gegenüber dem Finanzamt durchsetzen kann als Sie. Selbst Finanzbeamte haben Schwierigkeiten, alle Änderungen im Steuerrecht zu berücksichtigen. Wir nehmen Ihnen die mühselige Arbeit mit der Steuererklärung ab, damit Sie Ihre Zeit anders nutzen können.
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Vereinbaren Sie mit uns einen Termin zur Übergabe der Unterlagen oder Übersenden Sie uns Ihre Unterlagen per Post (Kopien reichen i. d. R. aus, außer Original-Spenden und -Steuerbescheinigungen).
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Wir prüfen, ob sich eine Steuererklärung für Sie lohnt.
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Falls sich eine Steuererklärung nicht lohnt, erhalten Sie Ihre Unterlagen ohne Rechnung zurück.
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Andernfalls erstellen wir Ihre Steuererklärung.
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Wir übersenden Ihnen die Steuererklärung mit Steuerberechnung.
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Sie unterschreiben die Steuererklärung und leiten diese mit unserem vorbereiteten Anschreiben und Umschlag an das Finanzamt weiter.
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Der Steuerbescheid geht uns zu (nur mit Vollmacht).
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Wir prüfen den Steuerbescheid.
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Wir legen ggf. fristgerecht Einspruch ein.
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Sie erhalten die Steuererstattung und begleichen unsere Steuerberatergebühren.