Fachberater -
die Spezialisierung für Steuerberater/innen
Die Mandanten erwarten von ihrem Steuerberater Fachkompetenz auch außerhalb des Steuerrechts oder die optimale Gestaltungsberatung "aus einer Hand".
Fragestellungen aus dem Allgemeinen Zivilrecht, dem Gesellschaftsrecht, dem Erbrecht, dem Arbeitsrecht und dem Insolvenzrecht sind häufig untrennbar verknüpft mit den steuerrechtlichen Fragen des Beratungsmandats.
Der Steuerberater muss seine Mandanten auch auf diesen Gebieten kompetent beraten können.
Er darf das auch: Mit Inkrafttreten des neuen Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) zum 1. Juli 2008 ist das außergerichtliche Beratungsmonopol der Rechtsanwälte entfallen.
Zum Verständnis:
Das Steuerberatungsgesetz differenziert zwischen den Vorbehaltsaufgaben der steuerberatenden Berufe (Hilfeleistung in Steuersachen) und den vereinbaren Tätigkeiten (dazu gehört die rechtliche Gestaltungsberatung außerhalb des Steuerrechts). Die Regelungskompetenz der Bundessteuerberaterkammer ist kraft Gesetzes auf die Vorbehaltsaufgaben beschränkt. An dieser Gesetzeslage wird sich auch nichts ändern.
Mittlerweile können Steuerberater Fachberaterbezeichnungen des DStV für acht verschiedene Fachgebiete erwerben. U.a. zählen dazu der
Fachberater für Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung (DStV e.V.) und für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.).
So ist die Testamentsvollstreckung als ein ganz besonderes erbrechtliches Institut in der Lage, die zunehmend komplexer werdenden Nachlassstrukturen und Familienverhältnisse abzuwickeln, wie sie sich in der heutigen Lebenswirklichkeit darstellen. Mit der Einsetzung eines Testamentsvollstreckers kann der Erblasser die Absicherung seines testamentarischen Willens und eine ordnungsgemäße Abwicklung des Nachlasses erreichen. Ach auf dem Weg bis zur endgültigen Errichtung des privatschriftlichen oder notariellen Testaments ist der Fachberater der ideale Ansprechpartner, da hier häufig auch erbschaftsteuerliche Aspekte eine Rolle spielen.
Im Rahmen der Unternehmensnachfolge treten häufig Fragen zum Arbeits-recht, zur Kaufpreisfindung und Finanzierung durch den Betriebsübernehmer auf, die durch den Fachberater für Unternehmensnachfolge geklärt werden.
In enger Zusammenarbeit zwischen den Fachberatern für Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung (DStV e.V.) und für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.) kann eine gelungene Strategie für die Nachfolgeregelung sowohl unter Berücksichtigung der gesellschaftsrechtlichen und erbrechtlichen als auch der steuerrechtlichen Aspekte, aus "einer Hand" gefunden werden.
Heinz - Jürgen Ziemen Dipl.-Finanzwirt (FH) - Steuerberater
Ralf Jüngerhans Steuerberater
Fachberater für Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung (DStV e.V.) und für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)